Ein Landwirt aus dem Ostallgäu hat rechtliche Schritte eingeleitet, um die von den Behörden angeordnete Tötung seiner gesamten Rinderherde zu verhindern. Das Landratsamt Ostallgäu hatte die Maßnahme verfügt, nachdem etwa 70 Tiere positiv auf Tuberkulose getestet wurden. Die Entscheidung des Amtes und die darauffolgenden Entwicklungen wurden erstmals von der Allgäuer Zeitung publik gemacht und später durch einen Sprecher des Landratsamtes bestätigt.
Laut dem Pressesprecher des Landratsamtes wurde die Tötung der kompletten Herde als effektivste Methode zur Eindämmung der Krankheit und als wirtschaftlich sinnvollste Lösung für den Landwirt angesehen. Für die getöteten Tiere wurde eine finanzielle Entschädigung durch die Bayerische Tierseuchenkasse zugesagt. Die Tötung war bereits im Gange, als der Landwirt durch das Einreichen einer Klage intervenierte und somit den Prozess vorläufig stoppte.
Der betroffene Landwirt hatte zunächst den Anweisungen des Veterinäramtes Folge geleistet und acht Rinder der Tötung übergeben. Für die übrigen 111 Tiere des Bestandes wurde jedoch anschließend die Tötung verordnet. Dagegen reichte der Landwirt Klage ein und beantragte Eilrechtsschutz. Bis zur gerichtlichen Entscheidung wird die Ausführung der Tötung ausgesetzt.
Das Landratsamt vertritt die Position, dass selbst negativ auf Tuberkulose getestete Tiere ein Risiko darstellen und somit die Tötung der gesamten Herde notwendig sei, um die Ausbreitung der Seuche effektiv zu verhindern. Die juristische Auseinandersetzung um die Zukunft der Herde steht somit weiterhin aus.