In Wernberg-Köblitz, einem Ort im Landkreis Schwandorf in Bayern, kam es zu einem Zwischenfall, als ein Landwirt irrtümlich Bauarbeiten auf einem Grünstreifen neben seinem Feld stoppte. Er ging davon aus, dass das Land ihm gehöre. Die Polizei klärte jedoch auf, dass der Streifen öffentliches Eigentum ist und die Arbeiten rechtmäßig waren.
Am Montag begannen Bauarbeiter mit dem Ausheben von Gräben für Leitungen auf dem besagten Grünstreifen. Der Landwirt, der das benachbarte Feld bewirtschaftet, sah die Arbeiten und nahm an, dass sie auf seinem Grundstück stattfanden. Er entschloss sich dazu, die Bauarbeiten mit seinem Traktor zu blockieren und beharrte darauf, dass der Streifen Teil seines Besitzes sei.
Die herbeigerufenen Polizeibeamten der örtlichen Inspektion intervenierten umgehend. Sie bestätigten, dass das Landratsamt die Bauarbeiten genehmigt hatte und der Grünstreifen in der Tat im Besitz der öffentlichen Hand war. Der Bauer wurde aufgefordert, die Blockade zu beenden und seinen Traktor zu entfernen, andernfalls würde dieser abgeschleppt.
Der Landwirt zeigte sich überrascht und gab an, nicht über die Baumaßnahmen informiert worden zu sein. Die Polizei wies jedoch darauf hin, dass eine solche Benachrichtigung nicht erforderlich sei, da das Grundstück nicht zu seinem Besitz gehöre.
Nachdem die Situation geklärt war, konnten die Bauarbeiten fortgesetzt werden. Obwohl der Konflikt ohne größere Zwischenfälle beigelegt wurde, bleibt unklar, ob es zu weiteren Auseinandersetzungen zwischen dem Landwirt und den Bauarbeitern kommen könnte.