Ein Landwirt aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sieht sich mit einer möglicherweise hohen Geldstrafe konfrontiert, nachdem er einen Rübenroder ohne gültige Fahrerlaubnis eingesetzt hat. Die Polizeiinspektion Neubrandenburg hat den Vorfall aufgedeckt und prüft nun eine Geldstrafe, die deutlich über dem üblichen Bußgeldrahmen liegen könnte. Statt der standardmäßigen Geldbuße droht dem Landwirt eine Strafe, die bis zu 16.000 Euro betragen könnte.
Die spezielle Verkehrsüberwachung aus Altentreptow stellte bei einer Überprüfung des selbstfahrenden Rübenroders fest, dass dieser schon länger nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war. Dieser Vorfall ereignete sich am Ende der vergangenen Woche in der Region Wolde, mitten in der Rübenerntezeit. Die Polizeibeamten untersagten daraufhin die Weiterfahrt und die Fortsetzung der Erntearbeiten mit der Maschine.
Die Polizei erläuterte, dass in solchen Fällen das Bußgeld auch aufgeschoben werden kann. Stattdessen könnte die Geldstrafe auf den Wert der bereits geleisteten Arbeit angesetzt werden. In diesem speziellen Fall könnte dies bis zu 16.000 Euro betragen, im Vergleich zu einem normalen Bußgeld von 70 Euro. Diese Maßnahme zielt darauf ab, landwirtschaftliche Betriebe davon abzuhalten, Arbeitsmaschinen ohne die nötige Zulassung oder Sondergenehmigung einzusetzen, um keinen finanziellen Anreiz für solch regelwidriges Verhalten zu bieten.
Quelle: Polizeiinspektion Neubrandenburg