In Sebnitz, einem Ort im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, hat ein Landwirt unerlaubt Bäume auf dem Grundstück seines Nachbarn gefällt. Diese Aktion brachte ihm eine Anklage wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht Pirna ein. Obwohl er die Rodung aus Sorge um die Sicherheit durchführte, wie Tag24 berichtet, fand der Baumeigentümer diese Handlung nicht gerechtfertigt. Der Bauer muss nun für sein Vorgehen finanziell geradestehen.
Der betroffene Landwirt hatte auf seinem eigenen Grundstück häufig mit durch Borkenkäfer und Trockenheit geschädigten Bäumen zu kämpfen, die bei starken Winden umstürzten. Er bemerkte, dass ähnlich betroffene Fichten auch auf dem angrenzenden Grundstück seines Nachbarn standen, und entfernte sie. Sein Nachbar zeigte ihn daraufhin an, da über 100 Bäume betroffen waren, wie die Sächsische Zeitung vermeldete sogar 230.
Der Bauer verteidigte seine Handlungen mit guten Absichten, wurde jedoch wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Richterin stellte klar, dass das eigenmächtige Fällen von Bäumen auf fremdem Boden nicht hinnehmbar sei. Die Strafe umfasst eine Zahlung von 2.100 Euro sowie die Erstattung von 3.000 Euro, die der Landwirt durch den Holzverkauf erzielt hatte, und zusätzlich die Übernahme der Rodungskosten von etwa 4.000 Euro.
Interessant ist, dass der Landwirt zuvor versucht hatte, bei den Behörden herauszufinden, wem das Land jenseits des Baches gehört, aber aus Datenschutzgründen keine Informationen bekam.