Im Frühling bringt die Natur bei Wildtieren den Nachwuchs hervor. Junge Feldhasen, Rehkitze und Küken von heimischen Bodenbrütern sind in den ersten Lebenswochen besonders gefährdet, da sie bei Bedrohungen regungslos verharren und nicht fliehen. Daher gibt es in vielen deutschen Bundesländern während der sogenannten Brut- und Setzzeit, die je nach Bundesland am 1. März oder 1. April beginnt, eine Leinenpflicht für Hunde.
Die Leinenpflicht gilt das ganze Jahr über in Berlin, Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Thüringen. In den anderen Bundesländern variieren der Beginn und das Ende der Leinenpflicht. Bayern und Rheinland-Pfalz bilden Ausnahmen, da dort keine allgemeine Leinenpflicht besteht. Zusätzlich werden die Regelungen zur Leinenpflicht durch spezielle Vorschriften ergänzt, die je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich ausfallen.
Was kostet es Hundehalter, gegen die Leinenpflicht zu verstoßen? Laut Bußgeldkatalog.de können Hundehalter, die ihre Hunde trotz Vorschrift im Wald ohne Leine laufen lassen, mit Bußgeldern zwischen 30 und 2.500 Euro rechnen. Wenn der Tod von Tieren in Kauf genommen wird, stellt dies eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz dar. Wenn der Hund ein Tier jagt und reißt, kann dies den Halter bis zu 5.000 Euro Bußgeld kosten. Die genauen Regelungen für Ihr Bundesland finden Sie hier.