Im Elbe-Elster-Kreis gibt es Streitigkeiten zwischen einer Familie, die einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb führt, und der zuständigen Denkmalschutzbehörde wegen einer Solaranlage auf dem Dach ihres Wohnhauses. Das betroffene Gebäude selbst steht nicht unter Denkmalschutz. Die Photovoltaikanlage, installiert seit 2017, wurde von der Behörde erst im Jahr 2022 bemerkt, die daraufhin den Rückbau forderte. Der Grund für die Auseinandersetzung: Das Anwesen liegt in unmittelbarer Nähe zum Schloss Neudeck, einem Einzeldenkmal von 1571, das momentan leersteht und einer Berliner Immobilienfirma gehört.
Die Untere Denkmalschutzbehörde sieht in der Solaranlage eine Beeinträchtigung des ästhetischen Gesamtbildes des Schlosses, da diese vom Schlossvorplatz aus gut sichtbar ist. Die Anlage fällt aufgrund ihrer „wilden Anordnung“ und der schwarzen Module mit silberfarbenem Raster stark auf, was laut Kreisverwaltung das Erscheinungsbild des Schlosses erheblich stört. Eine Genehmigung für die Anlage hätte demnach eingeholt werden müssen, befindet die Behörde, da das Haus direkt an das Schlossgelände grenzt und somit im direkten Umgebungsschutzbereich liegt.
Der Eigentümer des Hauses zeigt sich von der Forderung nach einem Rückbau unbeeindruckt und kämpft um den Erhalt seiner Solaranlage. Er argumentiert, dass sein Wohnhaus kein denkmalgeschütztes Objekt ist und die Nutzung der Solartechnologie daher legitim sein sollte. Die Hoffnungen des Eigentümers auf eine gütliche Einigung schwinden jedoch, da die Kreisverwaltung die Einschätzung des Amtes teilt.
Die Situation hat mittlerweile auch die Aufmerksamkeit des Kulturministeriums erregt. Sollte der Hausbesitzer der Forderung nicht nachkommen, drohen ihm Zwangsgelder. Die Kreisverwaltung betont, dass eine gemeinsame Suche nach Alternativen und die Vermeidung eines langwierigen Verfahrens möglich gewesen wäre, um die Angelegenheit zu klären.