Bei Sturmschäden durch umgestürzte Bäume stellt sich oft die Frage nach der Haftung. Der Baumbesitzer kann nicht einfach behaupten, dass es sich um höhere Gewalt handelt und er keine Verantwortung trägt. Die Rechtslage ist komplexer.
Grundsätzlich gilt: Der Baumbesitzer hat eine Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass von seinem Baum keine Gefahr für andere Menschen oder Sachen ausgeht. Dazu gehört auch, regelmäßig den Zustand des Baumes zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherung zu ergreifen.
Im Falle eines Sturmschadens haftet der Baumbesitzer in der Regel, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Das heißt, er kann nicht einfach behaupten, dass er nichts tun konnte, weil es höhere Gewalt war. Es wird geprüft, ob der Baumbesitzer zumutbare Maßnahmen ergriffen hat, um den Baum zu sichern und potenzielle Schäden zu verhindern.
Die genaue Haftungsfrage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zustand des Baumes, der Standortwahl oder der Art der Baumart. Daher ist es ratsam, im Falle eines Sturmschadens einen Anwalt oder Gutachter hinzuzuziehen, um die Haftungsfrage zu klären.
Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, wer bei Sturmschäden durch umgestürzte Bäume haftet. Die Rechtslage ist komplex und bedarf einer genauen Prüfung.