Der Vatertag ist eine Zeit der Freude und ausgelassener Feiern, oft begleitet von traditionellen Touren ins Grüne. Doch Landwirte, die planen, ihr Traktorgespann als Party-Mobil zu nutzen, sollten sich der rechtlichen Risiken bewusst sein.
Laut der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 21 Absatz 2 StVO) ist die Mitnahme von Personen auf Anhängern grundsätzlich untersagt, außer bei land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeiten, und auch dann nur auf geeigneten Sitzgelegenheiten. Stehen während der Fahrt ist ausnahmslos verboten. Diese Regelung gilt auch am Vatertag, einem Tag, der zwar lokal gefeiert wird, aber rechtlich nicht als Brauchtumsveranstaltung gilt, bei der Ausnahmen wie bei Karnevalsumzügen oder religiösen Festen möglich sind.
Wer ohne entsprechende Sondergenehmigung dennoch Personen auf einem Traktoranhänger transportiert, riskiert ein Verwarngeld laut Bußgeldkatalog. Zudem könnte dies als Verstoß gegen die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gewertet werden, besonders wenn neben dem Fahrer mehr als acht Personen befördert werden, was die Führerscheinklasse B überschreitet. Inhaber der Führerscheinklassen L oder T dürfen generell keine zusätzlichen Personen transportieren.
Die rechtlichen Konsequenzen können auch schwerwiegender sein, besonders wenn es zu einem Unfall kommt. Obwohl Gerichte bei Unfällen aufgrund einfacher Fahrlässigkeit eines nüchternen Fahrers manchmal einen stillschweigenden Haftungsausschluss annehmen, können sie auch grobe Fahrlässigkeit feststellen und den Fahrer zur Verantwortung ziehen, wie ein Fall zeigt, in dem ein Traktorgespann unachtsam auf einer steilen Böschung abgestellt wurde (OLG Hamm, 14.05.2007, Az.: 13 U 34/07).
Hinzu kommt das Risiko des Einsatzes nicht versicherter Traktoren und Anhänger, was das Haftungsrisiko für den Fahrer und Halter weiter erhöht. Genehmigungen für solche Fahrten sind schwer zu erhalten, da Behörden diese in der Regel als nichtgenehmigungsfähige Privatfahrten einstufen.
Landwirte, die ihren Traktor am Vatertag einsetzen möchten, sollten daher die rechtlichen Bestimmungen ernst nehmen und im Zweifelsfall auf sichere und genehmigte Alternativen zurückgreifen, um rechtliche Schwierigkeiten und persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.