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Was bringt ein Minijob zusätzlich zur Hofarbeit für Landwirtsfrauen in Bezug auf die Rente?

Rente für Landwirtsfrauen: Welchen Nutzen hat ein Minijob zusätzlich zur Hofarbeit?

Nach der Kinderzeit steigen viele Frauen über einen Minijob wieder ins Berufsleben ein. Wir haben mit Wiebke Wennemer von der LWK Niedersachsen besprochen, wie sich das auf die Rente auswirkt.

Als Ehefrau eines Landwirts und Mutter von vier Kindern habe ich seit 10 Jahren einen Minijob außerhalb des Betriebs. Von der bin ich befreit. Aber was bringt mir der Minijob für die Rente und wie könnte ich sie aufbessern?

Es ist immer ratsam, für die Altersvorsorge vorzusorgen. Auch wenn es unangenehm ist, über den Fall einer Trennung oder des Todes des Partners nachzudenken, ist es wichtig, finanziell abgesichert zu sein.

Wenn Sie auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet haben, erhalten Sie bei einer Anstellung auf 400-Euro-Basis für jedes Jahr, das Sie einzahlen, später ca. 4 Euro mehr monatliche Rente. Wenn Ihr Arbeitgeber auf das Rentenkonto einzahlt, erhalten Sie etwa 3 Euro mehr monatliche Rente pro Jahr.

Die Rentenversicherungspflicht sorgt nicht nur für eine höhere Rente, sondern bietet auch andere Vorteile wie volle Wartezeitanrechnung und den Erwerbsminderungsrentenanspruch.

Es ist wichtig zu beachten, dass man die Rentenversicherungspflicht nicht einfach wieder aktivieren kann. Stattdessen müsste man den aktuellen Job kündigen und einen neuen Arbeitsvertrag abschließen. Eine Möglichkeit wäre auch, den aktuellen Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung umzuwandeln.

Für Ehepartner von Landwirten hat die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung den Vorteil, dass sie wieder rentenversicherungspflichtig über die Landwirtschaftliche Alterskasse werden. Ein Festbeitrag von 301 Euro monatlich bei der LAK kann nach einem vollen Beitragsjahr 17,36 Euro monatliche Rente für das eigene Konto bringen, zuzüglich Rentenerhöhungen.

Es wäre auch eine Option, sich im Betrieb des Mannes anzustellen, um die umfangreiche Familienarbeit und andere Tätigkeiten gerecht zu entlohnen. Zudem sollte man prüfen, ob die Rentenanwartschaften für die Kindererziehung und andere Zeiten in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Wiebke Wennemer, Versicherungsfachfrau IHK und Beraterin bei der Niedersachsen, empfiehlt bereits jetzt zu prüfen, ob die Rentenanwartschaften für die Kindererziehung im Rentenversicherungslauf enthalten sind. Pro Kind können so bis zu 450 Euro monatliche Rente aufgebaut werden.

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