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Wer ist für die Reinigung der verschmutzten Straße zuständig, der Landwirt oder der Lohnunternehmer?

Wer ist für die Reinigung der verschmutzten Straßen verantwortlich?

Die Felder waren in den letzten Wochen und Monaten aufgrund von nicht befahrbar. Doch vergangene Woche waren die Güllefässer im Einsatz und hinterließen dreckige und verschmutzte Straßen. Die Frage, wer für die Reinigung verantwortlich ist, stellt sich: Landwirt oder Lohnunternehmer?

Rechtliche Grundlage für die Reinigungspflicht

Die Reinigungspflicht ist gesetzlich in § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Wenn die Fahrbahn durch landwirtschaftliche Fahrzeuge verschmutzt wird, muss der Verursacher diese sofort reinigen. Bei Unfällen, die mit verschmutzten Straßen in Verbindung stehen, haftet der Verursacher vollumfänglich. Im Falle schwerwiegender Unfälle kann es sogar zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung kommen.

Verantwortlichkeiten klären

Die Reinigungspflicht für die Straße liegt beim Verursacher, sei es der Landwirt, der auf dem Feld gearbeitet hat, oder der Lohnunternehmer. Wenn ein Lohnunternehmen die Straße beim Gülletransport verschmutzt, ist es für die Reinigung zuständig, es sei denn, die Reinigungspflicht wurde vorher auf den Auftraggeber übertragen. Daher ist es ratsam, im Voraus zu klären, wer für die Straßenreinigung verantwortlich ist.

Notwendige Maßnahmen

Es ist entscheidend, die Straße so schnell wie möglich zu reinigen. Auf stark befahrenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sollte die Reinigung während der erfolgen. Bei befestigten Feldwegen reicht oft eine Reinigung nach Abschluss der Arbeiten aus. Solange die Straße nicht sauber ist, müssen Landwirte und Lohnunternehmer die Gefahrenstelle ausreichend kennzeichnen. Die Genehmigung zum Aufstellen von Warnschildern sollte mit dem Straßenverkehrsamt abgeklärt werden. Manchmal unterstützen die Gemeinden auch mit Leih-Warnschildern.

Sanktionen bei Missachtung der Reinigungspflicht

Wenn der Verantwortliche die Straßenreinigungspflicht ignoriert, können die zuständigen Stellen wie Gemeinden oder Polizei Reinigungsdienste beauftragen und die Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen. Zudem drohen Bußgelder. Polizei und Behörden reagieren besonders empfindlich, wenn Fahrzeuge schnell auf den verschmutzten Straßen unterwegs sind. Die Polizei kann die landwirtschaftlichen Arbeiten sogar stoppen, wenn die Reinigungspflicht nicht erfüllt wird.

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