In Niedersachsen bleibt die Abschussgenehmigung für einen Wolf in der Region Hannover bis zum 12. April bestehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wies eine Beschwerde gegen die Genehmigung zurück. Diese Genehmigung, die im Rahmen des sogenannten „Schnellabschussverfahrens“ erteilt wurde, gilt seit dem 26. März. Ein Eilantrag der „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.“ auf Aussetzung der Ausnahmegenehmigung wurde sowohl vom Verwaltungsgericht Oldenburg als auch vom OVG Lüneburg abgelehnt.
Die Entscheidung des OVG vom 29. März bestätigt damit die Möglichkeit der Entnahme des Wolfes bis maximal zum 12. April. Die Abschussgenehmigung wurde nach einem mutmaßlich von einem Wolf getöteten Rind am 23. März erteilt. Das Tier war nach Angaben des Umweltministeriums ausreichend geschützt. Es handelt sich um den fünften derartigen Vorfall in der Region seit September 2023.
Das „Schnellabschussverfahren“ stellt in Niedersachsen und in Deutschland einen Präzedenzfall dar. Es erlaubt in Regionen mit überdurchschnittlich vielen Wolfsangriffen auf gut geschützte Herden den Abschuss eines Wolfes innerhalb eines Radius von 1.000 Metern um die betroffene Weide für einen Zeitraum von 21 Tagen, ohne dass eine DNA-Probe einen bestimmten Wolf identifizieren muss. Die fünf Bundesländer mit den höchsten Wolfsvorkommen – Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern – hatten sich auf gemeinsame Kriterien für dieses Verfahren geeinigt. Es bietet eine 21-Tage-Frist zur beschleunigten Entnahme eines Wolfes nach einem Rissereignis und basiert auf einer Vereinbarung der Umweltministerkonferenz vom Dezember 2023.