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Ab 2025: Neue Vorschriften für Gülleausbringung in der Landwirtschaft

Ab dem Jahr 2025 tritt ein Verbot für Breitverteiler an Güllefässern in Kraft, und Landwirte müssen auf alternative Techniken zur umstellen. Insbesondere Schleppschlauch- und Schleppschuhverteiler werden zur Pflicht, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Verschiedene bieten bereits jetzt diverse Systeme an, die eine bodennahe Ausbringung der ermöglichen und die Bildung von Güllewürsten verhindern.

Eine bedeutende Änderung betrifft die Ausbringung von Gülle auf . Ab 2025 ist es erforderlich, Gülle bodennah auszubringen. Der Einsatz von Breitverteilern wird auf Ausnahmefälle beschränkt, beispielsweise auf besonders steilen Flächen. Um diese neuen Anforderungen zu erfüllen, stehen Landwirten verschiedene Technologien zur Verfügung.

Zu den gängigen Techniken zählen Schleppschuhverteiler, Schleppschlauchverteiler, Scheibenschlitzgeräte, Rohrverteiler und Kufenverteiler. Der Schleppschuhverteiler ist speziell für das Grünland entwickelt worden. Er schneidet die Grasnarbe leicht an und platziert die Gülle direkt unter den Pflanzenbewuchs und teilweise in den Boden. Dies minimiert die Verschmutzung des Futters und sorgt für eine effizientere Düngung.

Für Landwirte im sind Schleppschlauchverteiler besonders geeignet. Auf Grünland haben sich inzwischen mehrere Alternativen etabliert, die ebenfalls dazu beitragen, Güllewürste zu reduzieren. Beim Nachrüsten alter Güllefässer müssen Landwirte jedoch vorsichtig sein. Das zusätzliche Gewicht im Heckbereich kann die Stützlast während der Leerfahrt negativ beeinflussen, was die Fahrstabilität beeinträchtigen kann. Es ist daher wichtig, die Haftungsfrage zu klären, da eine grundlegende Veränderung des Fahrzeugs erfolgt. Zudem sollten neue Anlenkungspunkte für das Gestänge nur an geeigneten Stellen des Fasses angebracht werden. Hierbei ist die Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb und dem Gestängehersteller unerlässlich.