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EU führt einheitliche Sicherheitsstandards für mobile Arbeitsgeräte ein

In einem bedeutenden Schritt zur Vereinheitlichung der Verkehrssicherheitsstandards hat die Europäische Union neue Regeln für die Zulassung von Arbeits- und eingeführt. Diese Regeln betreffen speziell Geräte wie Kräne, Bagger und Erntemaschinen, die nur gelegentlich auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden. Die Neuerung folgt einer Einigung zwischen dem Europaparlament und dem Rat der EU und zielt darauf ab, die bisherigen nationalen Regelungen zu harmonisieren.

Bislang waren die Sicherheitsstandards für solche Maschinen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich geregelt, was das Europäische Parlament als eine „Fragmentierung“ des gemeinsamen Marktes beschrieb. Diese unterschiedlichen Vorschriften betrafen Aspekte wie das Sichtfeld der Fahrer, die Beleuchtung der Fahrzeuge und die Lenkmechanismen. Durch die Harmonisierung dieser Standards sollen nun sowohl die Sicherheit auf den Straßen erhöht als auch der bürokratische Aufwand für die Hersteller verringert werden.

Der EVP-Parlaments-Berichterstatter Tom Vandenkendelaere erläuterte, dass die einheitlichen Regeln die Hersteller von der Last unterschiedlicher nationaler Vorschriften befreien und dadurch auch Vorteile für die Kunden bringen würden. Die Neuregelung umfasst die Schaffung einer neuen Registrierungskategorie U für mobiles Arbeitsgerät. Diese Kategorie gilt für Maschinen mit bis zu drei Sitzen und einer Fahrgeschwindigkeit zwischen sechs und 40 Kilometern pro Stunde.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Einigung ist die Einführung eines verbesserten Informationsaustausches zwischen den Mitgliedsstaaten bezüglich fehlerhafter Bauteile. Dies soll zu einer höheren allgemeinen Produktsicherheit beitragen und die Reaktionsfähigkeit auf mögliche Sicherheitsprobleme verbessern.

Zusätzlich wurde eine Übergangszeit von elf Jahren vereinbart, in der die Hersteller die Wahl haben, entweder die neue europäische Zertifizierung zu nutzen oder weiterhin den nationalen Regelungen zu folgen. Diese Übergangsfrist ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen relevant, die zusätzliche Zeit benötigen könnten, um ihre Produkte und Produktionsprozesse an die neuen Vorschriften anzupassen.

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