Der Agrarausschuss des Bundestags hat kürzlich eine signifikante Erhöhung der Bußgelder für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beschlossen. Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Verstöße gegen das Tiergesundheitsrecht von Landwirten und Transportunternehmen zukünftig härter geahndet werden. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und die Gruppe Die Linke unterstützten den überarbeiteten Gesetzesentwurf, während die AfD gegen die Änderungen stimmte.
Die Neuerungen im nationalen Tiergesundheitsrecht sollen eine Angleichung an EU-Vorschriften erreichen und dadurch die Durchsetzung höherer Geldstrafen ermöglichen. Ein neues, vom bisherigen Tiergesundheitsgesetz unabhängiges Gesetz wird eingeführt, um die EU-Vorgaben effektiver umsetzen zu können. Geplant ist, insbesondere Verstöße bei Transportvorgängen innerhalb der EU und bei der Einfuhr von Tieren, Zuchtmaterial sowie tierischen Produkten mit Geldbußen zu belegen.
Auch bei der Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von Nutztieren, Wassertieren und Zuchtmaterial drohen nun Geldstrafen von bis zu 30.000 €. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, diesen Rahmen auf bis zu 50.000 € zu erhöhen, um eine stärkere Abschreckungswirkung zu erzielen, besonders im Hinblick auf große Marktteilnehmer, bei denen niedrigere Strafen kaum Wirkung zeigen würden. Die Bundesregierung hat dieser Anpassung zugestimmt.
Darüber hinaus sind künftig Sanktionen für Unternehmer vorgesehen, die ihre Transportmittel nicht ordnungsgemäß reinigen, desinfizieren und trocknen. Dies soll helfen, die Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern.