Anzeige
 

EU plant Anpassung des Schutzstatus für Wölfe

Die Europäische Union nimmt Änderungen am Schutzstatus des Wolfes vor. Nach der Bestätigung durch die Berner Konvention am vergangenen Freitag, den von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, schlägt die nun vor, die FFH-Richtlinie entsprechend anzupassen. Diese Neuregelung soll den Mitgliedsländern größere Handlungsspielräume im Umgang mit dem Wolf ermöglichen, um regionsspezifische Maßnahmen effektiver durchführen zu können.

Die EU-Generaldirektion Umwelt erläutert, dass diese Flexibilität den Ländern erlauben soll, ihre Managementstrategien besser auf lokale Gegebenheiten abzustimmen. Österreichs Agrarminister Norbert Totschnig begrüßte diese Entwicklung ausdrücklich und verwies auf seine langjährigen Bemühungen auf EU-Ebene, eine solche Änderung herbeizuführen. Bereits vor mehr als zwei Jahren initiierte Österreich im EU-Ministerrat einen Vorstoß zur Herabsetzung des Schutzstatus.

Trotz der Änderung bleibt der Wolf eine geschützte Art, und die Länder müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, die den günstigen Erhaltungszustand der Art sichern. Deutschland und Österreich haben bisher diesen Zustand noch nicht erreicht und sind aufgefordert, bis zur Jahresmitte entsprechende Berichte vorzulegen. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich klargestellt, dass für ein aktives Bejagen des Wolfes ein solcher Erhaltungszustand erforderlich ist.

Die haben zudem die Möglichkeit, bei Bedarf ein höheres Schutzniveau für den Wolf beizubehalten. Um die Konflikte zwischen Wölfen und Weidewirtschaft zu minimieren, sind weiterhin in Präventionsmaßnahmen entscheidend. Die EU-Kommission verspricht finanzielle Unterstützung für Staaten und Interessengruppen, um effektive Schutzmaßnahmen zu fördern.

Der Bayerische drängt auf nationale Spielräume bei der Wolfsregulierung und erwartet eine zeitnahe Anpassung der FFH-Richtlinie. Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber fordert die Unterstützung des Kommissionsvorschlags durch die Bundesregierung und eine entsprechende Anpassung des nationalen Naturschutzrechts. Der Verband betont die Notwendigkeit erweiterter Handlungsspielräume, angemessener Entschädigungen und effektiver Präventionsstrategien, um ökonomische Schäden in der Landwirtschaft zu reduzieren.

Naturschutzgruppen und Umwelt-NGOs äußern hingegen Kritik an der geplanten Absenkung des Schutzstatus, da sie langfristige negative Auswirkungen auf die Wolfspopulationen befürchten.

Weitere Nachrichten

Frühe Silageernte senkt Futterkosten im Winter

Auf vielen Milchviehbetrieben wurde der erste Stickstoff bereits im März auf die Silageflächen ausgebracht. Vor allem Betriebe mit herbstkalbenden Kühen oder Wintermelkung...

Studie offenbart Defizite bei EU-Tiertransportkontrollen

Eine aktuelle Untersuchung des Forschungsdienstes des Europäischen Parlaments deckt gravierende Mängel in der Umsetzung der bestehenden Standards für Tiertransporte innerhalb der Europäischen...

Effizientere Viehwirtschaft könnte Antibiotikaeinsatz stark reduzieren

Eine kürzlich veröffentlichte Studie, an der die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sowie Forschungspartner beteiligt waren, unterstreicht die Bedeutung der...

Neuer Biosensor erkennt H5N1 in Stallluft – Echtzeit statt Stunden

Ein Forscherteam hat eine wegweisende Technologie zur Früherkennung von Vogelgrippe in Geflügelställen entwickelt. Der innovative Biosensor, konzipiert an der Washington University, ermöglicht...

US-Gesundheitsminister empfiehlt skandalösen Umgang mit Vogelgrippe

Die jüngsten Äußerungen des ehemaligen US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy Jr. haben international Besorgnis erregt. Er plädiert dafür, die Ausbreitung des Vogelgrippevirus H5N1...