Der Goldschakal, ein scheuer Räuber, der kleiner als ein Wolf und etwas größer als ein Fuchs ist, könnte in Niedersachsen bald heimisch werden. Mit einem Gewicht von 8 bis 15 kg und einer Körperlänge von 80 bis 95 cm stammt er ursprünglich aus Süd-Osteuropa und weiten Teilen Asiens. Doch in den letzten Jahren mehren sich die Sichtungen dieses Tieres auch in Norddeutschland.
In Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden immer wieder einzelne Goldschakale gesichtet. Der erste Nachweis in Niedersachsen erfolgte 2015 in Cuxhaven, während Schleswig-Holstein seinen ersten sicheren Nachweis im März 2017 im Kreis Dithmarschen verzeichnete. Besonders bemerkenswert war der Nachweis im September 2022: Erstmals wurden im Landkreis Uelzen Goldschakalwelpen fotografiert, was die dritte dokumentierte Reproduktion in Deutschland darstellt.
Raoul Reding, Wolfsbeauftragter der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN), berichtet von mehr als 19 gesicherten Nachweisen des Goldschakals in Niedersachsen. Der letzte bestätigte Nachweis in Schleswig-Holstein gelang im Mai 2023 im Kreis Plön.
Obwohl der Goldschakal äußerlich eher einem Wolf ähnelt, ähnelt sein Beutespektrum eher dem eines Fuchses. Er ernährt sich hauptsächlich von Kleinsäugern, Amphibien, Insekten, Obst und Vögeln, selten erbeutet er Rehe oder deren Nachwuchs. Es gab auch vereinzelte Meldungen über Angriffe auf Schafe.
Aktuell wird der Goldschakal nicht in der EU-Unionsliste als invasive Art geführt. Doch die Landesjägerschaft Niedersachsen sieht die Etablierung des Goldschakals mit Besorgnis. Besonders im Hinblick auf den Schutz gefährdeter Arten wie Bodenbrüter könnte der Goldschakal die Zahl der Fressfeinde (zu denen bereits Fuchs, Marderartige und Neozoen wie Marderhund und Waschbär zählen) weiter erhöhen. Aufgrund seiner Anpassungsfähigkeit und Opportunität ist zu erwarten, dass die Zahl der Sichtungen und Nachweise in Zukunft weiter steigen wird.
Hinweise und Nachweise des Goldschakals können wie beim Wolf an das Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. gemeldet werden. Dafür stehen die Online-Formulare des Wolfsmonitorings zur Verfügung, da beide Arten in derselben Datenbank erfasst werden.