Bis zum 1. August müssen Schweinemäster in Deutschland ihre Haltungsformen an die zuständigen Behörden melden. Doch in vielen Bundesländern ist bisher unklar, an welche Stelle diese Meldungen zu richten sind. In Baden-Württemberg hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) nun die Zuständigkeit für die Entgegennahme dieser Meldungen übernommen. Das dort ansässige Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) wird sich um die fachlichen Aufgaben kümmern.
Landwirte können ihre Meldungen jetzt auf zwei Wegen einreichen: schriftlich oder elektronisch per E-Mail. Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, sind nur wenige, bereits aus anderen Meldepflichten bekannte Betriebsdaten erforderlich. Die Meldungen sind ab sofort an die E-Mail-Adressen TierHKG@lgl.bwl.de oder haltungsform@lgl.bwl.de möglich. Das LKL stellt auf seiner Webseite ein Meldeformular zum Download bereit und vergibt nach Überprüfung der Angaben individuelle Kennnummern. Weitere Details und das Antragsformular finden Interessierte unter der URL https://lkl.lgl-bw.de/Tierhaltungskennzeichnung.
Der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk versicherte, dass den Landwirten aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung auf Bundesebene keine Nachteile entstehen werden. Er betonte, dass die Landwirte sich keine Sorgen machen müssten, sollten sie die Frist nicht einhalten können.