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Neue Vereinheitlichung bei der Tierhaltungskennzeichnung

Robert Römer sieht die Anpassung der wirtschaftsgetragenen Haltungsform-Kennzeichnung an die staatliche Tierhaltungskennzeichnung als positiven Schritt. Bis zum Sommer 2025 sollen beide Systeme reibungslos nebeneinander existieren und Verbraucher umfassend informieren, so der Geschäftsführer der Initiative Tierwohl und Haltungsform. In den vergangenen Monaten wurden die Bezeichnungen und die Anzahl der Stufen angepasst. Im Januar nächsten Jahres werden die Kriterien überprüft.

Römer führt aus, dass das privatwirtschaftliche Kennzeichnungssystem eine breitere Anwendung findet als das staatliche. Während letzteres sich ausschließlich auf frisches Schweinefleisch beschränkt, erstreckt sich die private Haltungsform-Kennzeichnung auch auf Wurstwaren, Rind-, Geflügel- und Kaninchenfleisch sowie auf Milchprodukte. Dieses System hat sich inzwischen als maßgeblich für Kaufentscheidungen dieser Produkte etabliert. Laut Römer sind 80% der deutschen Verbraucher mit der Kennzeichnung vertraut, basierend auf repräsentativen Umfragen von forsa.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sieht in der staatlichen Haltungskennzeichnung einen großen politischen Erfolg seiner Amtszeit, da in dieser Legislaturperiode umgesetzt wurde, was zuvor lediglich angekündigt war. Ab August 2025 soll die staatliche Kennzeichnung, die fünf verschiedene Stufen umfasst, für mehr Transparenz beim Einkauf sorgen und genauer darüber informieren, unter welchen Bedingungen die Tiere gelebt haben, deren Produkte gekauft werden.

Özdemir hebt hervor, dass der Lebensmitteleinzelhandel bereits vor fast zehn Jahren mit einem freiwilligen vierstufigen Tierwohllabel eine Vorreiterrolle übernommen hatte und nun dem staatlichen Beispiel folgt. Der Minister wertet dies als erfolgreiche Kooperation zwischen Politik und Wirtschaft, die sowohl die Interessen der Tierhalter als auch die Erwartungen der Konsumenten berücksichtigt.

Anfang Oktober stellte Özdemir Pläne zur Ausweitung der Haltungskennzeichnung auf Rindfleisch vor, was allerdings auf heftige Kritik seitens der Wirtschaft stieß. Die großen Agrarverbände mahnen, dass erst die Mängel des aktuellen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes behoben werden müssen, bevor eine Ausweitung erfolgen kann. Daher bleibt die Kennzeichnung von Rindfleisch sowie die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung in dieser Legislaturperiode unverändert.

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