Die nächste Bundesregierung steht vor wichtigen Entscheidungen bezüglich des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, welches derzeit breite Kritik erfährt. Zur Diskussion stehen drei Hauptalternativen: die Aktualisierung und Erweiterung der bestehenden Regelungen, die Abschaffung des Gesetzes zugunsten privatwirtschaftlicher Initiativen oder eine tiefgreifende Überarbeitung des Gesetzes.
Die erste Option, eine Fortführung und Verbesserung der bestehenden Vorschriften, stößt auf wenig Zustimmung. Kritisiert wird vor allem die Auswahl der festgelegten Kriterien, die Struktur des Systems und die Gestaltung des Labels. Die derzeitige Beschränkung auf die Mastphase und das Haltungssystem wird dem neuesten Stand der Forschung nicht gerecht. Zudem bietet ein einfaches Schwarz-Weiß-Label ohne zusätzliche Erläuterungen nicht genug Informationen für die Verbraucher.
Die zweite Option plädiert für eine Abschaffung des Gesetzes und setzt auf die Selbstregulierung der Privatwirtschaft. Allerdings würde diese Maßnahme große Teile des Marktes, insbesondere im Außer-Haus-Bereich, nicht abdecken. Die Erfahrungen zeigen, dass freiwillige Labels in diesen Bereichen oft an Grenzen stoßen. Ein verpflichtendes staatliches Nachhaltigkeitslabel könnte hier Abhilfe schaffen, wie es von den Professoren Achim Spiller und José Martinez vorgeschlagen wird.
Die dritte Option, eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes, scheint vielversprechend. Ein farbiges, interpretatives Label könnte den Verbrauchern objektive Informationen über die Haltungsbedingungen bieten. Wichtig ist, dass ein solches staatliches Tierwohllabel im Alltag anwendbar ist und den Konsumenten zuverlässige Informationen bietet. Ein zukunftsorientiertes Tierwohllabel könnte zudem zur Finanzierung der Transformation in der Tierhaltung beitragen. Eine Kombination aus klarer Kennzeichnung und den Vorschlägen der Borchert-Kommission könnte ein effektiver Weg sein, um Verbraucher umfassend zu informieren und für das Thema zu gewinnen.