Ein Milchviehbetrieb im Landkreis Ebersberg stand kürzlich im Fokus einer Anschuldigung durch die Tierrechtsorganisation Peta. Laut einer Pressemitteilung der Organisation habe man aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung eine Strafanzeige gegen den Betrieb gestellt und diesen beim örtlichen Veterinäramt gemeldet. Die Vorwürfe bezogen sich auf mutmaßliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Das Veterinäramt Ebersberg reagierte mit einer unangekündigten Kontrolle auf den Betrieb, konnte jedoch keine Missstände feststellen, die juristische oder finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen würden. Entgegen der Darstellung von Peta fand das Amt keine Tiere, die auf nacktem Beton lagen; vielmehr ruhten sie auf Gummimatten. Auch die Behauptung, Tiere seien an den Beinen gefesselt gewesen, bestätigte sich nicht. Solche Fesselungen sind unter normalen Umständen nicht gestattet, allerdings sind sie in den zwei Wochen rund um die Geburt eines Kalbes ausnahmsweise erlaubt, um Beckenverletzungen zu verhindern.
Die zuständige regionale Molkerei, die aufgrund der Anschuldigungen Kontakt zum betroffenen Milchviehbetrieb aufnahm, stellte ebenfalls keine Mängel fest. Dieser Fall ist nicht der erste, in dem Landwirte durch unbegründete Vorwürfe von Peta in die öffentliche Kritik geraten. Trotz der Entlastung durch die Behörden könnten solche Anschuldigungen einen nachhaltigen negativen Eindruck in der Öffentlichkeit hinterlassen.
Es ist entscheidend, dass solche Vorwürfe von den Behörden ernst genommen und sorgfältig geprüft werden. Dies ist notwendig, um zu vermeiden, dass Landwirte ungerechtfertigt in Misskredit gebracht werden. Die Arbeit der Bauern, die eine wesentliche Rolle in der Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung spielt, verdient Anerkennung und Schutz vor unbegründeten Anschuldigungen.