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Schweinehaltung in Restriktionsgebieten: Vermarktungsprobleme

Die anhaltenden Ausbrüche von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest () und der Maul- und Klauenseuche (MKS) setzen Schweinehalter unter enormen Druck. Besonders betroffen sind Betriebe in den so genannten Restriktionsgebieten, wo die Vermarktung schlachtreifer Tiere zunehmend problematisch wird. Dies führt nicht nur zu wirtschaftlichen Einbußen für die Landwirte, sondern auch zu tierschutzrelevanten Problemen aufgrund des entstehenden Schweinestaus.

In Restriktionsgebieten dürfen gesunde Tiere oft nicht abgenommen oder bezahlt werden, was zu erheblichen finanziellen und emotionalen Belastungen für die betroffenen Betriebe führt. Trotz Bemühungen, verlässliche Regeln für die Vermarktung schlachtreifer zu etablieren, bleiben die Schwierigkeiten bestehen. Der Ausbruch der MKS in Brandenburg hat die Situation weiter verschärft, da Schlachtbetriebe zunehmend zögern, Schweine aus den betroffenen Gebieten anzunehmen.

Eine mögliche Lösung könnte die sogenannte Freitestung am Schlachthof sein. Diese Maßnahme würde es ermöglichen, das ohne spezielle Kennzeichnung zu vermarkten, die derzeit noch zu Diskriminierung und Verkaufsschwierigkeiten führt. Die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung von Fleisch aus ASP-Restriktionsgebieten stehen im Zentrum der Kritik. Der Lebensmittelhandel fordert deren Abschaffung, um die Vermarktung von zu erleichtern.

Die Fleischindustrie und der Lebensmittelhandel kämpfen mit hohen Kosten und sinkenden Absatzmöglichkeiten, was die der Schweinehalter weiter erschwert. Die politischen und wirtschaftlichen Akteure sind gefordert, gemeinsam praktikable Lösungen zu entwickeln, um den Verkauf von Schweinefleisch aus Restriktionsgebieten zu verbessern und den Schweinestau effektiv zu verhindern. Es bleibt abzuwarten, ob die geforderten Anpassungen umgesetzt werden und zu einer Erleichterung der Lage führen.

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