Deutschlands größte privatwirtschaftliche Tierwohlinitiative, die Initiative Tierwohl (ITW), hat ihre Fortführung bis mindestens Ende 2027 beschlossen. Dies gab die ITW bekannt, nachdem sich die Mitglieder aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel auf die Einführung neuer Programme geeinigt haben. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Teilnahmebedingungen für Schweine- und Geflügelhalter sowie die Anpassung finanzieller Anreize.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten für alle teilnehmenden Schweinehalter und ab dem 1. Juli 2025 für Geflügelhalter neue Kriterien, die eine Weiterentwicklung der bisherigen ITW-Programme darstellen. Die wichtigste Änderung ist der Ersatz des bisherigen festen Bonus durch eine flexible Aufpreisempfehlung. Zudem wird der Ferkelfonds ab 2027 in eine Marktlösung überführt, und die Teilnahme wird für Betriebe aus dem Ausland geöffnet.
Details der Programmänderungen:
Für Schweinehalter:
- Die ITW passt ihre Vorgaben an die Stufe 2 der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung „Stall + Platz“ an. Neu ist die Erhöhung der Platzanforderungen in der Mast um 12,5 % über das gesetzliche Minimum.
- Schweinemäster, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen, erhalten ab Januar 2025 einen Aufschlag von 7,50 € pro Tier. Die Aufpreisempfehlung für Mäster, die Ferkel von nicht an der ITW teilnehmenden Betrieben beziehen, beginnt bei 6,50 € und wird 2026 auf 6 € reduziert.
- Die Anmeldung von Ferkelaufzüchtern und die Vergütungen werden neu strukturiert, um die Nämlichkeit in der Lieferkette zu stärken.
Für Geflügelhalter:
- Hähnchen- und Putenhalter müssen zusätzliche Strukturierungselemente in der Haltungsumgebung bereitstellen. Für Puten sind zudem Dämmerlichtphasen und verbesserte Aufzuchtbedingungen vorgeschrieben.
- Die Aufpreisempfehlungen für Mastgeflügel werden präzisiert, mit spezifischen Sätzen für Hähnchen, Putenhennen und Putenhähne.
Die ITW stellt damit die Weichen für eine nachhaltige und gerechte Tierhaltung, die auch internationale Standards berücksichtigt. Diese Anpassungen sollen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte stärken und gleichzeitig das Tierwohl über die nationalen Grenzen hinaus fördern. Die vorgeschlagenen Änderungen sind ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung der Marktbedingungen und zur Sicherstellung eines hohen Tierwohlstandards in der deutschen und europäischen Landwirtschaft.