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Wolfsmanagement in Bayern: Neue Entnahmeregelungen diskutiert

Der Bund in Bayern (BN) hat seine Haltung zur Regulierung von Wolfsbeständen im Alpenraum modifiziert. Der Verband schlägt vor, dass nach einem Riss an über einjährigen auf Almen eine Entnahme von Wölfen auch ohne vorherige Herdenschutzmaßnahmen möglich sein sollte, sofern ein Hirte vor Ort ist. Diese Position bezieht sich ausschließlich auf den Alpenraum und soll dem Schutz der Weidetiere dienen, während der hohe Schutzstatus des Wolfes weiterhin beibehalten wird.

Herausforderungen im Alpenraum

Die geografischen und strukturellen Bedingungen der Almen machen effektiven Herdenschutz oft schwierig, argumentiert der BN. Erfahrungen aus anderen Ländern hätten gezeigt, dass über einjährige Rinder aufgrund ihrer Wehrhaftigkeit seltener Opfer von Wolfangriffen seien, selbst ohne spezielle Schutzmaßnahmen. Der BN stellt zudem die Forderung auf, dass alle Altersklassen von Rindern bei Rissen finanziell entschädigt werden sollten und in ganz Bayern Unterstützung für Herdenschutzmaßnahmen erhalten sollten.

Kritik und politische Forderungen

Die bayerische Landwirtschaftsministerin kritisiert die Vorschläge des BN als unrealistisch und nicht praktikabel. Sie betont die Notwendigkeit eines aktiven Bestandsmanagements und plädiert dafür, den Schutzstatus des Wolfes zu senken, um den Landwirten effektivere Handlungsoptionen zu bieten. Kaniber fordert zudem, dass der Bund die Spielräume der FFH-Richtlinie besser in nationales Recht integrieren sollte.

Zukünftige Entwicklungen

Während der Bund Naturschutz an seiner Klage gegen die bayerische Wolfsverordnung festhält, bleibt die Debatte um den Umgang mit dem in landwirtschaftlich genutzten Regionen Bayerns ein kontroverses Thema. Der Vorschlag des BN zur vereinfachten Wolfentnahme könnte zu weiteren Diskussionen führen, besonders im Kontext anstehender Wahlen und dem fortwährenden Druck der Landwirte.

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