Ein Bundesgericht in Australien hat eine Klage gegen den Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer abgewiesen, die sich auf die angeblich krebserregenden Eigenschaften des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup bezog. Der Federal Court of Australia kam zu dem Schluss, dass die vorliegenden wissenschaftlichen Beweise keinen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Glyphosat und der Entstehung von Non-Hodgkin-Lymphomen (NHL) unterstützen.
Das Gericht hat das Verfahren einer Sammelklage im Fall Fenton gegen Monsanto auf Antrag der Klägerseite eingestellt. Bereits zuvor hatte Bayer in einem ähnlichen Fall vor demselben Gericht, bekannt als Fall McNickle, einen Erfolg erzielt. Während die meisten offenen Fälle bezüglich Roundup noch in den USA verhandelt werden, verzeichnete Bayer im November noch 63.000 offene Ansprüche.
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