Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Bundes werden die Direktzahlungen für Landwirte in diesem Jahr erst nach Weihnachten ausgezahlt. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, dass die Überweisungen der diesjährigen Direktzahlungen zwischen dem 27. und 30. Dezember 2024 erfolgen werden. Eine frühere Auszahlung vor den Feiertagen ist aufgrund hoher Zinslasten und der finanziellen Situation des Bundes in diesem Jahr nicht möglich.
Ende Dezember werden verschiedene Agrarprämien zur Auszahlung kommen, darunter die Einkommensgrundstützung, die Umverteilungs-Einkommensstützung, zusätzliche Einkommensstützung für Junglandwirte, sämtliche Öko-Regelungen sowie gekoppelte Prämien für Mutterkühe sowie für Mutterschafe und -ziegen. Berücksichtigt werden die Anträge, die bis Mitte Dezember fehlerfrei eingereicht wurden. Landwirte, die entsprechende Anträge gestellt haben, werden aufgefordert, bei Rückfragen aktiv mitzuwirken und diese zeitnah zu klären.
Die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW werden die betroffenen Landwirte über das Antragstellerpostfach im ELAN-Programm informieren. Während einige Fördermaßnahmen wie die Ausgleichszulage, Ausgleichszahlung und Sommerweidehaltung noch vor Weihnachten ausgezahlt werden, erfolgt die Auszahlung für Agrarumweltmaßnahmen, Haltungsverfahren auf Stroh und die Förderung ökologischer Produktionsverfahren erst bis Ende des zweiten Quartals 2025.
Der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz wird in NRW als letzte Auszahlung aufgrund von Verrechnungen mit anderen Fördermaßnahmen durchgeführt. Die Förderungen von Agrarumweltmaßnahmen und des ökologischen Landbaus in NRW werden im Jahr 2024 erstmals nur für eine Laufzeit von vier Jahren bewilligt, da die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 so gestaltet ist, dass im Kalenderjahr 2029 die letzten Auszahlungen von EU-Mitteln für mehrjährige Verpflichtungen möglich sind. Für die Jahre ab 2030 stehen derzeit keine EU-Mittel für weitere Auszahlungen zur Verfügung, was potenzielle Förderlücken zur Folge haben könnte. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage können diese nicht wie in der Vergangenheit mit Landesmitteln abgesichert werden. Daher wurde der deutsche GAP-Strategieplan in diesem Jahr entsprechend angepasst.