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Klagewelle gegen Rückzahlung von Corona-Überbrückungshilfen

Viele , die während der Corona-Pandemie staatliche Überbrückungshilfen in Anspruch genommen haben, stehen nun vor finanziellen Herausforderungen. Es wird von ihnen verlangt, die erhaltenen teilweise oder sogar vollständig zurückzuzahlen. Aktuell zeichnet sich eine umfangreiche Klagewelle von Selbstständigen und Unternehmern ab, darunter auch viele Schweinehalter, die von diesen Rückforderungen betroffen sind.

Während der Pandemie stellten Bund und Länder umfangreiche finanzielle Mittel zur Verfügung, um kleine Unternehmen und Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Aus zu bewahren. Insgesamt wurden Anträge im Volumen von 13,1 Milliarden Euro bewilligt. Landwirte, insbesondere Schweine- und Sauenhalter, sowie Betreiber von Ferienbauernhöfen oder Hofcafés gehörten zu den Empfängern der verschiedenen Überbrückungshilfen.

Die Endabrechnungen, die nun verschickt werden, führen bei vielen zu Schockmomenten, da sie hohe Summen zurückzahlen müssen. Die ursprüngliche Antragstellung basierte oft nur auf einer Selbsteinschätzung der erwarteten Einbußen, ohne dass die tatsächlichen finanziellen Ausfälle sofort nachgewiesen werden mussten. Nach Ende der Pandemie müssen die Unternehmer jedoch detailliert darlegen, wie hoch ihre Verluste wirklich waren, und Überzahlungen zurückgeben. Diese Notwendigkeit wurde vielen erst spät klar.

Die Frist für die Einreichung der notwendigen Unterlagen endet am 30. September 2024. Wer bis dahin keine vollständige Schlussabrechnung vorlegt, muss die erhaltenen Hilfen nach den Förderbedingungen vollständig zurückzahlen. Der Bundesrechnungshof kritisierte das Vorgehen des Bundeswirtschaftsministeriums und bemängelte, dass bereits früh bekannt war, dass ein bedeutender Anteil der Soforthilfen überhöht war. Trotzdem ist die genaue Summe, die zurückgefordert werden muss, noch immer unklar.

Recherchen ergaben, dass etwa jeder fünfte Selbstständige oder Kleinunternehmer die Hilfen ganz oder teilweise zurückzahlen muss. Dies betrifft über 400.000 Personen. In der wurden allein in einigen Bundesländern Überbrückungshilfen und Härtefallhilfen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro bewilligt. Mehr als 5.000 Klagen wurden bundesweit eingereicht, von denen etwa die Hälfte noch anhängig ist.

Die Handhabung der Rückforderungen variiert stark zwischen den Bundesländern. Während in Berlin bisher nur in 5 Prozent der Fälle Hilfen zurückgefordert wurden, sind es in mehr als die Hälfte. Viele Betreiber von Ferienbauernhöfen fühlen sich durch diese Rückforderungen ungerecht behandelt und sind verärgert über die unklare Informationspolitik der . Gerichte urteilen in Musterverfahren unterschiedlich, und während in Bayern nur wenige Kläger erfolgreich sind, wurden in Baden-Württemberg die meisten Rückforderungsbescheide in Musterverfahren aufgehoben.

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