Landwirte, die Finanzierungsgespräche mit Banken führen, müssen zunehmend mit Fragen zur Nachhaltigkeit ihres Betriebs rechnen. Dies spiegelt sich in den Richtlinien wider, die von der Landwirtschaftlichen Rentenbank entwickelt wurden, um den Umgang mit Treibhausgasemissionen bei der Kreditvergabe zu standardisieren.
Die Bewertung der Nachhaltigkeit eines landwirtschaftlichen Unternehmens spielt eine immer größere Rolle bei der Finanzierung von Investitionen. Banken berücksichtigen verstärkt Umweltschutzkriterien, wobei nachhaltigere Betriebe häufig von günstigeren Zinssätzen profitieren können. Ines Kefer, Nachhaltigkeitsmanagerin der Rentenbank, stellte Anfang Oktober auf einer Fachtagung einen Leitfaden vor, der von Banken auf freiwilliger Basis genutzt werden soll, um die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Investitionen praxisnah und einheitlich zu bewerten.
Der von der Rentenbank publizierte Leitfaden umfasst neun Fragen, davon sechs übergreifende und drei speziell für Betriebe mit Tierhaltung. Ziel ist es, den Banken ein Werkzeug an die Hand zu geben, um das ESG-Risiko (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) eines Betriebs effektiv einzuschätzen.
Die Volks- und Raiffeisenbanken haben bereits einen eigenen Fragebogen entwickelt, während der Dachverband der deutschen Sparkassen den Fragebogen der Rentenbank in seine Bewertungsprozesse integriert hat. Obwohl Nachhaltigkeitsaspekte zunehmend beachtet werden, bleibt die Kreditrückzahlungsfähigkeit des Kunden das primäre Kriterium. Die Rentenbank hat nicht vor, den Einsatz des Fragebogens verpflichtend zu machen, da sie keine Direktkredite vergibt und somit das Ausfallrisiko nicht absichert.
Der Fragebogen entstand in Zusammenarbeit mit mehreren Agrarverbänden und -organisationen, darunter der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Deutsche Bauernverband (DBV), die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG), das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) und QM Milch.
Laut Kefer bleibt die Nutzung des Fragebogens bei der Kreditvergabe den einzelnen Banken überlassen, wobei das individuelle Risikoprofil der Hausbanken maßgeblich ist. CO2-Emissionen und zukünftige CO2-Bilanzen der Kunden werden als Teil des Risikos angesehen. Obwohl die EU-Taxonomie zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit momentan und in der nahen Zukunft für die Landwirtschaft keine direkte Anwendung findet, ist deren zukünftige Einbeziehung geplant, wobei noch keine spezifischen Kriterien festgelegt sind.