In den Vereinigten Staaten wurde Bayer erneut zu einer milliardenschweren Schadensersatzzahlung verurteilt. Ein Gericht in Georgia hat entschieden, dass die Verwendung des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup eine Krebserkrankung bei einem Kläger verursacht hat. Das Gericht verhängte eine Schadenersatzzahlung von nahezu 2,1 Milliarden US-Dollar gegen Bayer, wobei 2 Milliarden US-Dollar als Strafschadenersatz und 65 Millionen US-Dollar als kompensatorischer Schadenersatz festgelegt wurden. Dies markiert die bislang höchste Einzelstrafe in der Reihe von Gerichtsverfahren, die sich auf Glyphosat beziehen.
Das Unternehmen reagierte umgehend auf das Urteil und kündigte Berufung an. Bayer behauptet, dass die Entscheidung den weltweit anerkannten wissenschaftlichen Studien und den Beurteilungen durch internationale Regulierungsbehörden widerspricht. Beispielsweise wurde Glyphosat von der Europäischen Kommission erst kürzlich bis Ende 2023 für weitere zehn Jahre zugelassen.
Seit der Übernahme von Monsanto im Jahr 2018 und der damit verbundenen Verantwortung für den umstrittenen Unkrautvernichter Roundup sieht sich Bayer einer Welle von Klagen in den USA gegenüber. Der Kauf des US-Agrarchemieunternehmens brachte Bayer nicht nur einen Kaufpreis von über 60 Milliarden US-Dollar, sondern auch immense rechtliche Herausforderungen. Die finanziellen Belastungen durch die zahlreichen Gerichtsverfahren und Vergleiche haben Bayer bereits rund 10 Milliarden US-Dollar gekostet. Von den etwa 181.000 Glyphosat-Klagen wurden bis Januar 2025 bereits rund 114.000 Fälle durch Vergleiche oder andere Wege abgeschlossen. Tausende weitere sind jedoch noch offen und verstärken den Druck auf den Konzern weiter.
Die jüngste Gerichtsentscheidung in Georgia führte auch zu einem Rückgang der Bayer-Aktien, die am folgenden Montagmorgen um mehr als 7 Prozent auf 22,33 Euro fielen. Zusätzlich könnte sich im Bundesstaat Missouri, wo 80 Prozent der offenen Fälle anhängig sind, eine wichtige gesetzliche Änderung ergeben, die strengere Warnhinweise für Glyphosat-Produkte vorschreiben könnte.
Trotz dieser Rückschläge zeigt sich Bayer weiterhin optimistisch hinsichtlich der Chancen in der Berufung und möglicher positiver Entwicklungen auf gesetzgeberischer Ebene. Analysten betonen jedoch, dass die grundsätzliche Situation durch diese Entscheidungen kaum verändert wird. Die zukünftige Entwicklung hängt weiterhin von Gesetzesänderungen in den einzelnen Staaten und möglichen Entscheidungen des US Supreme Court ab. Bayer setzt darauf, dass der Supreme Court klären wird, ob die Bundesbehörde EPA in Bezug auf Warnhinweise über Glyphosat den Vorrang vor den Bundesstaaten hat. Laut der US-Umweltbehörde EPA gilt Glyphosat nicht als krebserregend, was die Kennzeichnung ohne Warnhinweise rechtfertigt.