Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft. Diese Entscheidung führte zu einer Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen bezüglich der Abfindungen bei Hofübergaben. Im Zuge dessen wurde das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) angepasst. Der deutsche Bundestag und der Bundesrat haben nach einer gewissen Verzögerung die entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Zukünftig wird sich die Berechnung der Gerichts- und Notarkosten bei der Übergabe von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben auf das 0,5-fache des neuen Grundsteuerwerts des Betriebes stützen. Diese Neuregelung ersetzt die bisherige Praxis, bei der das Vierfache des Einheitswerts als Berechnungsgrundlage diente.
Durch die Anpassung wird das bestehende Kostenprivileg für landwirtschaftliche Betriebe bei Hofübergaben bewahrt. Für andere Unternehmensarten erfolgt die Kostenberechnung in der Regel basierend auf dem Verkehrswert. Das Datum, an dem das neue Gesetz in Kraft tritt, hängt von der Verkündung im Bundesgesetzblatt ab und steht noch aus. Ursprünglich war geplant, dass die Neuregelung bereits Ende des letzten Jahres durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, jedoch verhinderte das Scheitern der Ampelkoalition eine Abstimmung zu diesem Zeitpunkt.