Für die Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) steht eine bedeutende Änderung bevor: Ab 2025 wird ein neuer Beitragsmaßstab eingeführt, der sich vom bisherigen „korrigierten Flächenwert“ unterscheidet und auf dem sogenannten „Standardeinkommen“ basiert. Dieses wird anhand von betriebswirtschaftlichen Daten berechnet, die das Einkommenspotenzial der landwirtschaftlichen Betriebe widerspiegeln sollen.
Diese Neuerung ist eine direkte Folge einer Reform des Grundsteuerrechts, die eine Anpassung im Beitragssystem der LKK notwendig macht. Die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) plant, diesen neuen Maßstab am 13. November 2024 zu beschließen. Die Umstellung wird voraussichtlich unterschiedliche finanzielle Auswirkungen auf die Mitglieder haben: Etwa 40 % der Versicherten werden geringere Beiträge zahlen, 43 % werden mit einer Erhöhung rechnen müssen und 17 % werden in ihrer bisherigen Beitragsklasse verbleiben.
Die Einführung des Standardeinkommens als Beitragsgrundlage folgt aus rechtlichen Erfordernissen, die sich aus der Neuregelung des Grundsteuerrechts ergeben. Der neue Maßstab stützt sich auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau ermitteln. Diese Daten bilden die Basis für die Einkommenspotentialberechnung der landwirtschaftlichen Betriebe. Zusätzlich fließen in die Berechnung des Standardeinkommens auch Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft und des Thünen-Instituts ein, die von der SVLFG genutzt werden.
Nach der offiziellen Beschlussfassung im November 2024 plant die SVLFG, die relevanten Informationen und Daten auf ihrer Website zu veröffentlichen. Die neuen Beitragsbescheide sollen dann voraussichtlich ab Mitte Januar 2025 an die Mitglieder versendet werden. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Auswirkungen die Umstellung des Beitragsmaßstabs auf die individuellen Landwirte haben wird.