Landwirte haben noch bis zum 30. September die Möglichkeit, Änderungen an ihrem Mehrfachantrag vorzunehmen. Diese Frist bietet die letzte Gelegenheit, die im Frühjahr gemachten Angaben zu Flächen und Kulturen zu überprüfen und zu korrigieren, ohne dass Sanktionen drohen.
Es ist entscheidend, dass alle Informationen im Mehrfachantrag korrekt sind, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden. Fehler können bis Ende dieses Monats noch ohne finanzielle Nachteile für die Landwirte berichtigt werden. Dies betrifft unter anderem die Aktualisierung von Flächenangaben nach dem Flächenmonitoring oder die Korrektur von Angaben, die sich seit der ursprünglichen Antragstellung verändert haben könnten.
Der Bayerische Bauernverband weist darauf hin, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um die Angaben im Antrag sorgfältig zu überprüfen. Landwirte sollten dabei insbesondere folgende Aspekte beachten: Haben sich die Größen oder die Zuordnungen der Flächen seit der letzten Deklaration geändert? Sind die angegebenen Kulturen auf den Flächen korrekt erfasst? Wurden Ökoregelungen angegeben, die letztendlich nicht zur Anwendung kamen? Auch eventuelle Überschneidungen zwischen den Flächen oder die Entfernung von Flächen aus dem Antrag sollten überprüft werden.
Bereits im Mai mussten Entscheidungen zur Bodenbedeckung getroffen werden. Sollten sich seitdem Änderungen ergeben haben, ist es nun wichtig, dies im Mehrfachantrag zu aktualisieren. In diesem Jahr war es möglich, die verpflichtende Flächenstilllegung durch den Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten zu ersetzen. Landwirte, die sich für den Anbau einer Zwischenfrucht entschieden haben, müssen diese korrekt als solche im Antrag kennzeichnen. Sollte die Zwischenfrucht an einem anderen Ort angebaut worden sein, als ursprünglich geplant, muss auch dies den Behörden gemeldet werden.