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Mindesttätigkeit auf Agrarflächen bis 15. November nachweisen

Landwirte, die aus der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik () beanspruchen möchten, stehen vor wichtigen Fristen: Bis zum 15. November jedes Jahres müssen sie eine Mindestaktivität auf ihren bewirtschafteten Flächen nachweisen. Dies betrifft insbesondere Brachflächen und Grünland, während der Aktivitätsnachweis auf den meisten anderen Flächen durch die erfolgt.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) legt fest, dass diese Mindestaktivität, die vor dem Stichtag am 16. November zu erbringen ist, aus Maßnahmen wie dem Mähen und Abfahren des Aufwuchses, dem Zerkleinern und Verteilen des Materials oder einer Aussaat zur Begrünung bestehen kann.

Für mehrjährige Brachflächen ist es vorgeschrieben, dass mindestens alle zwei Jahre außerhalb des Zeitraums vom 1. April bis 15. August Pflegemaßnahmen wie Mähen oder Mulchen durchgeführt werden, um die landwirtschaftliche Mindestaktivität zu belegen.

Ab dem Jahr 2025 wird dieser zweijährige Rhythmus auf alle Brachflächen ausgeweitet. Diese Änderung ist Teil der politischen Anpassungen bei der GAP, die nach Bauernprotesten im Jahr 2024 beschlossen wurden. Somit verlängert sich der Turnus zur Erbringung der Mindestaktivität auf nicht genutzten landwirtschaftlichen Flächen von einem auf zwei Jahre, was auch , Dauerkulturen und Dauergrünland einschließt.

Das Bayerische Landwirtschaftsministerium erinnert daran, dass auf allen (Dauer-)Grünlandflächen und Brachflächen jährlich die landwirtschaftliche Mindestaktivität durchzuführen ist, außer auf Flächen, die unter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen oder im Rahmen der Öko-Regelung 1 fallen.

Wer bis zum 15. November keine entsprechende Aktivität auf seinen Flächen nachweisen kann, riskiert den Verlust der Förderfähigkeit. Dies kann zu Kürzungen der Fördermittel und weiteren Sanktionen führen.

Zur Überprüfung der Aktivität auf den Flächen werden jährlich Satellitendaten automatisch ausgewertet. Sollten keine Aktivitäten erkennbar sein, werden betroffene Landwirte über die FAL-BY-App benachrichtigt und dazu aufgefordert, Fotos der entsprechenden Flächen einzureichen.

Das Bayerische Landwirtschaftsministerium erwartet aufgrund der diesjährigen Wetterbedingungen eine Zunahme der Fälle, in denen landwirtschaftliche Aktivitäten nicht erkannt werden. Landwirten wird geraten, die erforderlichen Maßnahmen frühzeitig zu dokumentieren und über FAL-BY zu melden, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

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