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Neuaufstellung von Landwärme im Plan: Insolvenzverfahren im November

Die Umstrukturierung des Biomethanversorgers Landwärme schreitet planmäßig voran, und das Unternehmen steht kurz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im November 2024. „Wir haben unsere Vertragslandschaft intensiv geprüft und können die meisten unserer Ökogas- und -Kunden weiterhin ohne Anpassungen beliefern“, erklärt Dr. Anna Katharina Wilke, Sanierungsgeschäftsführerin bei Landwärme. Die betroffenen Kunden wurden bereits über die Fortführung ihrer informiert.

Zoltan Elek, Geschäftsführer von Landwärme, ergänzt: „In den letzten Wochen haben wir signifikante Fortschritte bei der Neugestaltung von Verträgen gemacht. Auch das regulatorische Umfeld hat sich verbessert, was uns in Bezug auf eine Marktstabilisierung stimmt.“ In den Fällen, wo Vertragsanpassungen notwendig waren, hat das Unternehmen marktübliche Angebote unterbreitet und bereits zahlreiche Einigungen erzielt.

Im Bereich des Kraftstoff-Biomethans wurden ebenfalls Maßnahmen ergriffen, um den Schaden zu begrenzen und die bestmöglichen Lösungen mit den betroffenen Kunden zu erarbeiten. Auch im Geschäftsbereich der Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quote) aus Strom entwickelt das Unternehmen derzeit neue Konzepte.

Die Zusammenarbeit mit den Vorlieferanten wurde intensiviert, und es konnten Vereinbarungen zur Fortführung der Lieferbeziehungen getroffen werden. Im Investorenprozess hat Landwärme beachtliche Fortschritte gemacht: Eine hohe zweistellige Zahl an Finanzpartnern hat Interesse gezeigt, und rund ein Dutzend potenzielle Investoren hat bereits mit der Due-Diligence-Prüfung begonnen. „Das starke Investoreninteresse bestätigt das Vertrauen in unser Geschäftsmodell, und wir sind zuversichtlich, bald mit finanzstarken Partnern unseren Wachstumskurs fortsetzen zu können“, so Wilke.

Zudem reagiert Landwärme positiv auf den neuen Referentenentwurf der Bundesregierung zur 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der vorsieht, ab 2025 nur noch CO2-Minderungen aus erneuerbaren Kraftstoffen und Strom anzuerkennen, die im selben Jahr erzielt wurden. „Dies könnte ab 2025 eine leichte Erholung des Marktes bewirken“, kommentiert Elek.

Die verlängerte Prüfzeit für die Quotenanmeldungen bis 2027 gibt zudem Raum, die Betrugsvorwürfe zu klären. Das Umweltbundesamt hat aufgedeckt, dass 45 Projekte zur Reduktion von Upstream-Emissionen als fingiert identifiziert wurden. Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat die vollständige Rückabwicklung dieser Projekte bestätigt. „Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Rückabwicklung muss nun schnell erfolgen, während die offenen Projekte weiterhin sorgfältig geprüft werden“, schließt Elek.

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