Anzeige
 

Neue Buchführungsgrenzen für Landwirte ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 werden sich die Buchführungsgrenzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ändern, eine Entwicklung, die aus dem resultiert und auf eine Verringerung bürokratischer Lasten abzielt. Mit Beginn des Jahres wird der Wirtschaftswert der selbst bewirtschafteten Agrar- und Forstflächen nicht mehr als Kriterium für die Buchführungspflicht herangezogen. Bislang mussten Land- und laut Paragraf 141 Abs.1 S.1 Nr.3 der Abgabenordnung (AO) eine Buchführung vornehmen, wenn ihr Gewinn 60.000 Euro, ihr Umsatz 600.000 Euro überschritt oder der Wirtschaftswert ihrer Flächen mehr als 25.000 Euro betrug (gemäß Paragraf 46 Bewertungsgesetz).

Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Grenze für die Gewinnermittlung von 60.000 Euro auf 80.000 Euro und die Umsatzgrenze von 600.000 Euro auf 800.000 Euro angehoben wird. Betriebe, die unterhalb dieser neuen Grenzen bleiben, sind von der Buchführungspflicht befreit. Landwirtschaftsbetreibende haben die Wahl zwischen drei Methoden zur Gewinnermittlung: die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG), die Einnahmenüberschussrechnung oder den Betriebsvermögensvergleich.

Das Finanzamt wird die Notwendigkeit einer Buchführung für jeden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb jährlich neu prüfen, wobei das Wirtschaftsjahr der meisten Betriebe vom 1. Juli bis zum 30. Juni reicht. Die Umsetzung der neuen Buchführungsregeln beginnt am 1. Juli 2025 und wird erstmals für das darauffolgende Wirtschaftsjahr relevant. Diese Änderungen sollen den Betrieben ermöglichen, flexibler und mit weniger administrativem Aufwand zu agieren, was die Effizienz und die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen stärken könnte.

Weitere Wirtschaftsnachrichten

Neustart des Förderprogramms für Präventionsprodukte durch die SVLFG

Am 1. Februar beginnt eine neue Förderrunde der Sozialversicherung für , Forsten und Gartenbau (SVLFG), die sich der Verbesserung von Sicherheit und...

Klage gegen Deere & Company wegen Reparaturbeschränkungen

Die Federal Trade Commission (FTC) hat am 15. Januar in Zusammenarbeit mit den Generalstaatsanwälten aus Illinois und Minnesota eine Klage gegen den...

Absatzschwäche in der Landtechnik stürzt deutsches Agribusiness ins Minus

Im Jahr 2024 hat das deutsche Agribusiness einen Umsatzrückgang um fast 3% auf 285 Milliarden Euro zu verzeichnen. Trotz dieser negativen Entwicklung...

Grimme beendet Vertrieb über Baywa – Direkter Kundenkontakt ab 2025

Ab dem 30. April 2025 wird Grimme keine neuen Maschinen mehr über verkaufen. Dies markiert das Ende der bisherigen Premium-Partnerschaft zwischen...

Bayer muss Millionen-Schadenersatz für PCB-Gifte zahlen

Ein Gericht im US-Bundesstaat Washington hat den -Konzern zu einer Zahlung von 100 Millionen US-Dollar Schadenersatz verpflichtet. Dieses Urteil folgt auf Vorwürfe,...