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Neue EU-Vorschriften zur Arbeitssicherheit in der Landwirtschaft

Unter dem Begriff „Soziale Konditionalität“ führt die Europäische Union eine bedeutende Neuerung in ihrer Gemeinsamen () ein. Ziel dieser Initiative ist es, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards in der Landwirtschaft zu verbessern und somit die Arbeitsbedingungen sowie den Arbeitsschutz zu stärken. Ab dem 1. Januar 2025 werden Verstöße gegen diese Vorschriften potenziell zu Kürzungen der GAP-Zahlungen an führen.

In Deutschland, wo bereits strenge Arbeitssicherheitsregeln bestehen, wird diese Neuerung jedoch kritisch gesehen. Der Deutsche steht der zusätzlichen bürokratischen Last skeptisch gegenüber und sieht in der sozialen Konditionalität einen überflüssigen Mechanismus, der die GAP-Förderung komplizierter macht, ohne dass dies deutliche Verbesserungen für die Arbeitskräfte mit sich bringt.

Die Bundesländer sind für die Überwachung der Einhaltung dieser neuen Regeln verantwortlich und werden bestehende Kontroll- und Durchsetzungssysteme im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts nutzen. Die Kontrollen werden von verschiedenen Behörden durchgeführt, und bei festgestellten Mängeln können die GAP-Prämienzahlungen reduziert werden.

Im speziellen Fall von Schleswig-Holstein werden die Kontrollen von der Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord übernommen. Laut dem Arbeitsschutzkontrollgesetz müssen bis zum Jahr 2026 mindestens 5 % der Betriebe einer Prüfung unterzogen werden. Dies gilt für alle Betriebstypen innerhalb des Bundeslandes.

Der Bauernverband Schleswig-Holstein empfiehlt den Landwirten, ihre Arbeitsverträge zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie sowohl den nationalen als auch den europäischen Vorschriften entsprechen. Zudem sollten die Landwirte mit den aktuellen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften vertraut sein und diese einhalten.

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