Nach intensiven Beratungen hat der Bundestag die neue Höfeordnung verabschiedet, die ab dem 1. Januar 2025 wirksam wird. Dies markiert eine signifikante Änderung in der landwirtschaftlichen Gesetzgebung, die auch durch die parteiübergreifende Zustimmung trotz politischer Spannungen im Bundestag erreicht wurde.
Die novellierte Höfeordnung sieht eine Neuberechnung der gesetzlichen Abfindungen vor, die zukünftig deutlich ansteigen werden. Ein zentraler Punkt der Reform ist die Neubewertung der Hofeigenschaft. Diese Anpassungen wurden notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft hatte.
Im Detail ändert sich die Berechnungsgrundlage für den Hofeswert, der für die Abfindungen ausschlaggebend ist: Ab 2025 wird dieser Wert 60 % des zuletzt festgestellten Grundsteuerwerts des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs betragen, einschließlich des Betriebsleiterhauses. Dies stellt eine bedeutende Änderung vom bisherigen 1,5-fachen des Einheitswerts dar. Experten erwarten, dass sich der Hofeswert dadurch um das Zwei- bis Dreifache erhöhen könnte, was auch die gesetzlichen Abfindungen entsprechend ansteigen lässt.
Weitere Neuerungen betreffen die Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten, die nun bis zu einem Fünftel des Hofeswerts geltend gemacht werden können – eine Erleichterung gegenüber der bisherigen Regelung, die bis zu einem Drittel des Hofeswerts erlaubte.
Die Definition der Hofeigenschaft wird ebenfalls angepasst. Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gilt ab 2025 als Hof im Sinne der Höfeordnung, wenn der Grundsteuerwert mindestens 54.000 Euro erreicht. Bisher lag die Grenze bei einem Wirtschaftswert von 10.000 Euro. Für Betriebe, die im Grundbuch als Hof eingetragen sind, beginnt die Hofeigenschaft bereits ab einem Grundsteuerwert von 27.000 Euro.
Die Veränderungen zielen darauf ab, die Übergabe von Höfen gerechter und langfristig tragfähiger zu gestalten. Hans-Jürgen Thies von der CDU/CSU-Fraktion betonte die Wichtigkeit dieser Reform: „Mit dieser Reform schaffen wir die Grundlage für eine gerechte und langfristig tragfähige Hofübergabe.“
Die Höfeordnung steht noch vor der finalen Hürde im Bundesrat, der Ende November über das Gesetzesvorhaben beraten wird. Die Änderungen sind ein bedeutender Schritt zur Modernisierung der landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland.