Der Agrarförderantrag für das Jahr 2025 weist signifikante Anpassungen auf, die insbesondere die freiwillige Brache betreffen. Eine wichtige Änderung ist das Entfallen der sogenannten 1-ha-Regel für kleinere Betriebe, die bisher keinen Mehrwert daraus ziehen konnten. Die neuen Öko-Regelungen zielen darauf ab, freiwillige Umweltleistungen stärker zu fördern. In diesem Rahmen wird es möglich sein, bis zu 8% des förderfähigen Ackerlands stillzulegen – eine Steigerung gegenüber den bisherigen 6%.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) gibt bekannt, dass unter der neuen Regelung auch bei einer Brachefläche von nur einem Hektar eventuell größere Flächen brachgelegt werden können. Die Prämien für diese nichtproduktiven Flächen auf Ackerland sind wie folgt gestaffelt: Für bis zu 1% oder 1 Hektar Brache werden 1.300 Euro pro Hektar gezahlt, für eine Stilllegung von über 1% bis 2% sind es 500 Euro pro Hektar und für über 2% bis 8% der Fläche 300 Euro pro Hektar. Diese Prämienstaffelung bleibt auch 2025 bestehen.
Die 1-ha-Regel, die 2024 eingeführt wurde, galt ursprünglich nur für Betriebe mit mehr als 10 Hektar Ackerland. Diese Regelung entbindet kleinere Höfe, die weniger als 10 Hektar besitzen, von der Pflicht, 4% ihrer Flächen stillzulegen, die sonst für die Greening-Prämie (GLÖZ 8) nötig gewesen wäre. In der Praxis bedeutete dies, dass kleinere Betriebe bereits ab dem ersten Prozent der Brache eine Prämie erhalten konnten, während andere Betriebe mindestens 4 Prozent stilllegen mussten, um ähnliche Förderungen zu bekommen.
Nach der Abschaffung der GLÖZ 8-Brachepflicht argumentiert das BMEL, dass kleinere Höfe nun „deutlich stärker entlastet“ seien als größere Betriebe. Die Aufhebung förderrechtlicher Kontrollen und Sanktionen habe zu dieser Entlastung beigetragen. Das Ministerium sieht daher keinen weiteren Handlungsbedarf, die 1-ha-Regel zu überdenken. Jedoch bestehen im Ministerium Bedenken, dass die Attraktivität dieser Regelung dazu führen könnte, dass Eigentümer ihre Flächen selbst zur Förderung anmelden, anstatt sie an Landwirte zu verpachten. Dies könnte vor allem in Regionen mit kleinstrukturierter Landwirtschaft zu Problemen führen.