Die Bundesregierung reagiert mit einem neuen Gesetzesentwurf auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das eine Überarbeitung der Höfeordnung erforderlich macht. Ziel dieser Reform ist es, den Einheitswert durch ein neues Bewertungsmodell zu ersetzen, welches bis Ende 2024 seine Gültigkeit verliert.
Im Kern des neuen Gesetzes steht die Festlegung eines sogenannten Hofwerts, der nach der Abschaffung des bisherigen Einheitswerts die wirtschaftliche Grundlage für die Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bilden soll. Dieser Hofwert soll so gestaltet sein, dass er einfach und kostengünstig zu ermitteln ist und dabei die Fortführung des Betriebes ermöglicht, ohne die Ansprüche der weichenden Erben zu missachten.
Die Höfeordnung, die teilweise Bundesrecht ist und in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Anwendung findet, regelt das Anerbenrecht, das die Hofübergabe an einen Haupterben vorsieht, um die Zersplitterung landwirtschaftlicher Flächen zu vermeiden.
Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts werden ab dem 1. Januar 2025 die bisherigen Einheitswerte nicht mehr fortgeführt. Die neue Gesetzesvorlage sieht vor, dass zukünftig der Grundsteuerwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nach Paragraph 239 des Bewertungsgesetzes (Grundsteuerwert A) herangezogen wird. Um zu gewährleisten, dass der Hof in der Familie gehalten werden kann und der Hoferbe die Abfindungen tragbar gestaltet, wird dieser Wert im Gesetzesentwurf mit einem Faktor von 0,6 multipliziert.
Diese Anpassung soll sicherstellen, dass landwirtschaftliche Betriebe auch nach 2024 erfolgreich an die nächste Generation übergeben werden können, ohne dass die finanzielle Belastung für den Hoferben untragbar wird.