Ab heute, dem 6. Dezember 2024, tritt eine Neuregelung im Jahressteuergesetz in Kraft, die den Pauschalierungssatz von bisher 9 % auf 8,4 % reduziert. Diese Änderung, veröffentlicht im Bundesanzeiger, kommt nach einer Phase der Unsicherheit, in der es zunächst Hoffnung gab, dass die Anpassung nicht sofort umgesetzt wird. Ende November zeichnete sich jedoch ab, dass die Anpassung noch im laufenden Jahr erfolgen würde, trotz der Aufforderung des Bundesrates an die Bundesregierung, die Änderung zu verschieben. Die regierende Koalition aus SPD und Grünen setzte sich über diese Empfehlung hinweg.
Die Umstellung erfordert von den betroffenen Unternehmen sofortige Anpassungen in der Rechnungsstellung und den Buchhaltungsprogrammen, was zusätzliche bürokratische Belastungen nach sich zieht. Diese werden bereits Ende Dezember erneut gefordert, denn ab dem 1. Januar 2025 wird der Pauschalierungssatz weiter auf 7,8 % gesenkt. Diese schnelle Folge von Änderungen ruft neben dem organisatorischen auch betriebswirtschaftliche Bedenken hervor. Viele Betreiber landwirtschaftlicher und anderer Unternehmen stellen die ökonomische Vorteilhaftigkeit der Pauschalierung in Frage.
Darüber hinaus erfordert die Neuregelung, dass bereits ausgestellte Rechnungen, die heute ausgestellt wurden und noch den alten Satz ausweisen, korrigiert werden müssen.